Alle Informationen - Kauffrau für Büromanagement

Verkürzung der Ausbildung Büromanagement

Kauffrau für Büromanagement verkürzen
Lena informiert

Generell dauert die Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement drei Jahre. Allerdings gibt es Möglichkeiten wie Du die Ausbildung verkürzen kannst. Alle Informationen dazu findest Du in diesem Beitrag.

Allgemeine Informationen zur Verkürzung der Ausbildung Büromanagement

Grundsätzlich ist es bei jeder Ausbildung möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Dies gilt demzufolge auch für die Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement. Alle Voraussetzungen hierfür sind in der Ausbildungsordnung verankert, aber auch im Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet man entsprechende Hinweise. Es werden sowohl die mögliche Verkürzungszeit, als auch die Voraussetzungen hierfür definiert. Alles weitere im folgenden Artikel zu Kauffrau für Büromanagement verkürzen.

DAS sind die Voraussetzungen um die Ausbildung Büromanagement zu verkürzen

Generell gibt es drei Voraussetzungen, um Deine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement zu verkürzen:

  • eine höhere Schulausbildung, als gefordert wird
  • sehr gute Leistungen während der Ausbildung
  • Vorbildung aus einer ähnlichen Ausbildung

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausbildungszeit entweder um 6 Monate oder um 12 Monate verkürzt werden.

Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit kann im Fall des ersten und dritten Punkts bereits vor der Ausbildung bei der IHK gestellt werden, im zweiten Fall natürlich erst während der Ausbildung.

Die Verkürzungsmöglichkeiten im Detail

Laut Berufsbildungsgesetz (§7) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn eine Berufsfachschule oder ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurde. Diese Möglichkeit wird von jedem Bundesland individuell geregelt. Meist ist es so, dass die Vorbildung komplett angerechnet wird.

Gleiches gilt, wenn bereits eine Ausbildung in einem kaufmännischen und ähnlichen Beruf durchgeführt wurde.

Für die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement benötigst Du nur einen Hauptschulabschluss oder mittlere Reife. Aber: Selbst bei der mittleren Reife kannst Du die Ausbildungszeit um 6 Monate verkürzen lassen, bei der Hochschulreife (Abitur) sogar um 12 Monate.

Allerdings musst Du das nicht nur mit dem Arbeitgeber, sondern auch mit der IHK absprechen. Bei der IHK wäre dann der Antrag auf Verkürzung zu stellen.

Merke: Solltest Du z.B. Abitur haben und Dir wirklich zutrauen die Ausbildung im Vorfeld zu verkürzen, ist das ein Thema für das Vorstellungsgespräch. Einfach offen ansprechen, erkläre das Du ein Abitur oder bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast die sich anrechnen lässt und Du Dir das zutraust zu verkürzen. Die wenigsten Arbeitgeber haben etwas dagegen.

Merke auch: Solltest Du Deine Ausbildung tatsächlich bereits zu Beginn der Ausbildung auf z.B. 2 Jahre verkürzen bedeutet das für Dich:

  • Einschulung in der Berufsschule in der Mittelstufe

Das heißt, Du musst Dir den Unterrichtsstoff der Unterstufe selbst aneignen. Auch für die Abschlussprüfung musst Dich dann rechtzeitig vorbereiten.- Lies in unseren Beiträgen wie DAS am besten funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt:

Teil 2 der Abschlussprüfung – Fallbezogenes Fachgespräch

Teil 2 der Abschlussprüfung – die Report Variante

Antrag zwecks Verkürzung der Ausbildung Kauffrau für Büromanagement

Aufgrund der Tatsache, dass Du den Antrag auf Verkürzung entweder vor der Ausbildung oder während der Ausbildung stellen kannst, gibt es hierfür zwei getrennte Situationen:

Bei einer höheren Schulbildung oder einer bereits bestandenen Ausbildung stellst Du bzw. in den meisten Fällen Dein neuer Arbeitgeber den Antrag bei der IHK – vor der Ausbildung. Hierzu legst Du alle nötigen Unterlagen und Zeugnisse bei. Die verkürzte Zeit wird dann sowohl in den Ausbildungsvertrag übernommen als auch bei der IHK eingetragen.

Du kannst während der Ausbildung den Antrag auf Verkürzung stellen, wenn Du während der Ausbildung sehr gute Leistungen erzielst. Auch hier müssen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Es ist in jedem Fall wichtig, dass auch nach der Verkürzung der geltende Ausbildungsrahmenplan eingehalten wird.

Hier findest Du ein Beispielformular der IHK Krefeld zwecks Verkürzung der Ausbildung aufgrund der schulischen Vorbildung (Bitte beachte, dass sich die Formulare von IHK zu IHK unterscheiden)

Weitere Möglichkeiten der Verkürzung folgen in den nächsten Kapiteln.

 

Was ist eine vorgezogene Abschlussprüfung?

Laut § 45 vom BBiG ist es auch möglich, einen Antrag auf eine vorgezogene Abschlussprüfung zu stellen. Wird diese dann erfolgreich absolviert, so verliert der Ausbildungsvertrag seine Gültigkeit und Du würdest dann sofort als geprüfte Kauffrau für Büromanagement arbeiten. Allerdings ist diese Form der Verkürzung nur dann möglich, wenn Du während der Ausbildung sehr gute oder gute Leistungen erbringst. Die Grenze der Bewertung liegt bei 2,49. Dem Antrag auf eine vorgezogene Abschlussprüfung müssen diese Unterlagen beigelegt werden:

  • Zeugnis der Berufsschule
  • Leistungszeugnis oder Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
  • Berichtsheft

Verkürzung der Ausbildung bei einem Ausbildungsplatzwechsel

Wechselst du den Ausbildungsplatz, beginnt deine Ausbildung in der Regel von vorne. Allerdings wird die bisher stattgefundene Ausbildungszeit angerechnet, weshalb sich im neuen Unternehmen die Ausbildungszeit verkürzt. Allerings ist laut Gesetz dein neuer Ausbildungsbetrieb nicht dazu verpflichtet diese Verkürzung vorzunehmen. Sollte er es trotzdem tun, steigst Du genau dort ein, wo Du beim ehemaligen Ausbilder aufgehört hast. Weiterführende Informationen hierzu enthält der § 17 BBiG. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist allerdings nicht einfach so möglich. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass dein Betrieb Insolvenz anmeldet und deine Ausbildung deshalb nicht weiterführen kann.

Sobald eine andere kaufmännische Ausbildung die gleichen Fähigkeiten oder Kenntnisse vermittelt hat, wäre die Verkürzung sogar dann möglich, wenn der Beruf gewechselt wird.

Die Ausbildung in Teilzeit - z.B. bei jungen Müttern

Normalerweise wird die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in Vollzeit durchgeführt. Solltest Du aus besonderen Gründen nur Teilzeit arbeiten können, dann wäre dies laut § 8 BBiG auch möglich. Voraussetzungen hierfür: Der Arbeitgeber muss einverstanden sein und Du musst die Ausbildung trotz allem in drei Jahren schaffen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann unter Umständen ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit gestellt werden.
Die Grenze der Arbeitszeit, auf die Du verkürzen kannst, liegt bei 25 Stunden pro Woche.

Gibt es zu beachtende Mindestausbildungszeiten?

Die gesetzlichen Regelungen erlaube Dir zwar aus mehreren Gründen die Ausbildungszeit zu verkürzen, trotzdem gibt es aber für jede reguläre Ausbildung eine Mindestausbildungszeit, die nicht unterschritten werden darf. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit müssen immer 18 Monate erreicht werden. Sollte die Ausbildungszeit nur zwei Jahre betragen, wären es 12 Monate.

Abgesehen von einer Verkürzung der Ausbildungszeit kannst Du diese unter besonderen Gründen auch verlängern. Auch dies wird im § 8 BBiG geregelt.

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