Home / Gesetzliche Grundlagen in der Ausbildung
Für jeden Beruf und auch für jede Ausbildung gibt es gesetzliche Grundlagen. Diese gelten entweder generell, wenn es sich um eine Ausbildung handelt oder wurden explizit auf eine Ausbildung zugeschnitten. Das führt dazu, dass es relativ viele gesetzliche Grundlagen gibt. Dies gilt auch für den Ausbildungsberuf Kauffrau für Büromanagement.
In erster Linie gilt das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. In diesem Gesetz werden sowohl die allgemeinen Vorschriften einer Aus- und Weiterbildung als auch die Anerkennung der diversen Ausbildungen niedergeschrieben. Außerdem werden hier die Vergütungsansprüche und die Pflichten und die Rechte der Arbeitgeber und der Auszubildenden erfasst. Des Weiteren werden arbeitsrechtliche Grundlagen wie die Länge der Ausbildungszeit, die Probezeit und die Kündigung festgelegt. Wo die Ausbildung stattzufinden hat und welche Berufsschule zuständig ist, wird ebenfalls in diesem Gesetz definiert. Zudem werden alle relevanten Begriffe und Bedingungen einer Abschlussprüfung erfasst.
Zum einem spiegelt das BBiG die allgemein gültigen Vorschriften wieder und auf der anderen Seite die speziellen Vorschriften, die für einen Ausbildungsberuf gelten. Man kann im BBiG deshalb auch nach verschiedenen Ausbildungsberufen suchen.
Im BBiG wird genau definiert, welche Themen und Arbeitsgebiete während der Ausbildung vermittelt werden müssen. Die einzelnen Fächer werden sehr detailliert beschrieben, ebenso wie der Ablauf der Prüfung. In diesem Punkt werden nicht nur die zu prüfenden Fächer sowie die dafür zustehende Zeit abgeklärt, sondern auch der genaue Ablauf der Prüfung und wie im Falle eines Nichtbestehens zu verfahren ist. Auch die Bewertung der einzelnen Fächer sowie die Wahlqualifikationen werden hier sehr umfangreich beschrieben.
Weitere Themen, die abgeklärt werden: Vorzeitige Prüfung und spätere Prüfung.
In dieser Verordnung werden die wichtigen Informationen für diesen Ausbildungsberuf niedergeschrieben. Dort werden nicht nur die einzelnen Fächer im allgemeinen erwähnt, sondern auch die Fächer nochmals detailliert beschrieben. Auf diese Weise kann sich jeder vorher informieren, was in diesem Beruf erwartet und welche Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Im gleichen Masse werden hier die Prüfungsvorschriften und die Vorgehensweise bei der Prüfung beschrieben. Natürlich wird auch erwähnt, welche Fächer geprüft werden und welche Aufgaben hier gestellt werden könnten.
Wie die einzelnen Fächer bewertet werden und wie die Gesamtnote zustande kommt, wird ebenfalls in dieser Verordnung beschrieben. An diese Regeln haben sich alle IHK-Stellen zu halten. Dies gilt auch für die Bedingungen, wenn die Prüfung vorgezogen oder erst später abgehalten werden soll.
Link Tipp: Hier finden Sie die Ausbildungsverordnung Büromanagement in der gültigen Fassung
Jeder Ausbildungsberuf besitzt einen eigenen Ausbildungsrahmenplan, so auch der Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement. In diesem Ausbildungsrahmenplan wird genau definiert, wann welches Thema behandelt werden muss. Ebenfalls wird angegeben, wie viel Zeit für welches Fach verwendet werden soll. Zum Beispiel heißt es dann, dass die Abteilung Buchhaltung zwei Monate besucht werden soll. Manchmal enthält der Rahmenplan auch allgemeinere Informationen, zum Beispiel, dass ein paar Themen innerhalb der ersten 15 Monate behandelt werden müssen. Dies bezieht sich dann vorrangig auf die Prüfungen, da der Teil I der Abschlussprüfung nach 15 Monaten stattfindet und der Teil II zum Ausbildungsende. Um zu garantieren, dass der Prüfling zum richtigen Zeitpunkt die geprüften Fächer und Themen kennt, wurde der Ausbildungsrahmenplan erstellt.
Der Rahmenlehrplan hingegen gibt vor, welche Fächer in welchem Zeitraum an der Berufsschule durchgenommen werden. Auch dies hat den Sinn, dass die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse geprüft werden können.
Der Ausbildungsvertrag unterliegt mehreren Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen. Dies wird von der zuständigen IHK Stelle überprüft und dient dem Schutz der Auszubildenden. Der Vertrag muss mindestens diese Daten enthalten:
Zudem gewährleistet der Ausbildungsvertrag, dass die vom Ausbildungsrahmenplan vorgegebenen Zeiten eingehalten werden.
Der Ausbildungsvertrag muss bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Link Tipp: Weitere nützliche Hinweise zum Ausbildungsvertrag finden Sie hier
In der Prüfungsordnung werden alle detaillierten Fakten und Daten für die Abschlussprüfung festgelegt. Dies betrifft nicht nur die zu prüfenden Fächer, die ja bereits im BBiG festgelegt wurden, es geht in dieser Prüfungsordnung auch um die Zusammensetzung vom Prüfungsausschuss und mit welchen Pflichten dieser betraut wird. Ebenso wird der Zeitpunkt der Prüfung festgelegt. Weitere Fakten, die geregelt werden: Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung, Prüfungszweck, Ergänzungsprüfung, Prüfungsvergünstigung und alles weitere rund um die Prüfung.
In dieser Bestimmung wird detailliert definiert, bei welchem Teil der Abschlussprüfung welche Hilfsmittel erlaubt sind. Ebenso werden hier Ordnungshilfen, handschriftliche Eintragungen und weitere Regelungen niedergeschrieben. Der Übersichtshalber werden alle Bestimmungen ordentlich auf die beiden Prüfungsteile aufgelistet.
Dieser Lehrplan richtet sich an den öffentlichen Dienst. Hierin werden die Themen festgelegt, die vom Betrieb gelehrt werden müssen und innerhalb welcher Zeit. Allerdings richtet sich das in der Tat nur für Auszubildende im öffentlichen Dienst.
Dieses Gesetz richtet sich an Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Urlaub für diese Personengruppe fällt höher aus als für Volljährige. Diese gesetzlichen Vorschriften müssen zwingend vom ausbildenden Unternehmen beachtet werden. Abgesehen vom Urlaub werden in diesem Gesetz noch die zulässigen Höchstarbeitszeiten definiert. Aber auch alle Vorschriften über gesundheitsgefährdende Tätigkeiten und Situationen.
Sollte das ausbildende Unternehmen einem Tarifvertrag unterliegen, dann gelten die darin enthaltenen Vorschriften und Regelungen natürlich auch für die Auszubildenden, solange sie nicht schlechter als die einzelnen Regelungen in den Gesetzen sind.
Wer sich anhand der oben genannten Grundlagen informieren möchte, sollte immer beachten, wann diese erstellt worden sind. Es könnte jederzeit passieren, dass die ursprüngliche Fassung abgeändert wird und die „alten“ Regelungen ersetzt werden. Ein umfassendes Informieren, ob eine gesetzliche Grundlage noch gültig ist, ist daher immer zu empfehlen.