Home / Ausbildungsordnung Kauffrau für Büromanagement
Aufgrund der Tatsache, dass beim Ausbildungsberuf Kauffrau/-mann für Büromanagement mehrere Berufe zusammengefasst wurden, war es mehr als nötig, eine Verordnung zu erschaffen. Teil dieser Verordnung ist der Rahmenplan, mit dem vorgegeben wird, wann welches Fach in der Berufsschule abgehandelt wird. Allerdings wird hierbei in der Tat nur ein Rahmen vorgegeben. Der Sinn dahinter: Die einzelnen Bundesländer sollen weitgehend frei sein und dürfen den zeitlichen Ablauf selbst gestalten. Logischerweise müssen sich die Berufsschulen allerdings nach der Prüfung durch die IHK richten.
Das bedeutet, dass bis zur Prüfung des ersten Teils auch die abgefragten Fächer und Themen abgehandelt werden müssen. Damit dies auch wirklich eingehalten wird, gibt es die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement. In dieser Verordnung wird detailliert beschrieben, welche Fächer und Themen in der Prüfung behandelt werden. Mittlerweile werden allerdings nicht mehr die Begriffe Zwischen- und Abschlussprüfung, sondern die Begriffe erster und zweiter Teil verwendet.
Welche Fächer werden in den Prüfungen abgefragt?
Der erste Teil findet in den Fächern
Büro- und Beschaffungsprozesse und Informationstechnisches Büromanagement statt.
Die Prüfung hierzu dauert 120 Minuten und der Auszubildende muss nachweisen können, dass er ausreichende theoretische und praktische Fähigkeiten besitzt. Zudem muss der Prüfling die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Arbeitssicherheit und Arbeitsplatzgestaltung kennen. Unter anderem muss der Prüfling beweisen, dass er mit den gängigen Officeprogrammen vertraut ist und auch in der Lage ist, selbstständig eine Kalkulation vorzunehmen. Der erste Teil der Prüfung soll noch in der Mitte der Ausbildungszeit liegen, also ungefähr im 15. Monat.
Die Abschlussprüfung, also der zweite Teil der Prüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt und fragt die Kenntnisse in den nachstehenden Fächern ab:
Der Fokus liegt hier auf einer kundenorientierten Arbeitsweise. Die Prüfung dauert insgesamt 340 Minuten und teilt sich auf die oben genannten Themen/Fächer auf. Die Bereiche Kundenbeziehungsprozesse und Wirtschafts- und Sozialkunde werden schriftlich geprüft. Ob beide Prüfungen am Stück geschrieben werden, oder zwei Termine angesetzt werden ist je nach Kammer unterschiedlich. Der Bereich Wahlqualifikation dauert ungefähr zwanzig Minuten und wird mündlich abgefragt. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Fachgespräch. Das Fachgespräch basiert entweder auf einem vom Auszubildenden erstellten Report oder auf einer Fachaufgabe die direkt vor der Prüfung vom Prüfling 20 Minuten lang vorbereitet wird. Welche Prüfungsvariante angewendet wird entscheidet der Prüfling, welche Wahlqualifikation geprüft wird entschiedet dagegen der Prüfungsausschuss.
Alle Prüfgebiete erhalten eine bestimmte Anzahl von Punkten – insgesamt werden 100 Prozente erreicht. Die einzelne Gewichtung lautet:
Natürlich regelt die Ausbildungsverordnung, welche Fächer und Themen immer erlernt werden müssen. Hierzu zählen zum Beispiel
Hier eine Übersicht der Wahlqualifikationen und dazugehörigen Themenbereiche:
Für den öffentlichen Dienst:
Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn ein Gesamtergebnis von ausreichend (min. 51Punkte) erzielt wird oder wenn die Note ausreichend in mindestens drei Fächern erreicht wird. Hierbei darf jedoch in keinem Fach die Note unbefriedigend vergeben werden.
Die Ausbildung nimmt laut Verordnung drei Jahre in Anspruch. Allerdings kann sie in besonderen Fällen, wenn gute Noten und Leistungen erzielt wurden, auf Antrag reduziert werden. Alternativ hierzu kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden. Beide Anträge sind bei der zuständigen IHK-Stelle abzugeben.
Abgesehen von den einzelnen Themen und Arbeitsgebieten wird in der Ausbildungsordnung noch explizit verankert, welches Thema in welchem Ausbildungsmonat vorkommt. Allerdings werden diese so zusammengefasst, dass in der Verordnung zum Beispiel steht, dass die Fertigungen innerhalb von vier Monaten zu erlernen sind. Wann dann ein einzelnes Thema behandelt wird, kann vom ausbildenden Unternehmen selbst festgelegt werden.
Die Ausbildungsverordnung trat zum 11.12.2013 in Kraft und ersetzte die vorangegangenen Ausbildungsverordnungen zu den Berufen:
Ausbildung zur Bürokauffrau/Bürokaufmann
Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation
Ausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation
Zugleich wird im Paragraph 1 verankert, dass es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung und in der Regel um eine Ausbildung der gewerblichen Wirtschaft handelt. Eine Ausnahme stellt die Ausbildung im öffentlichen Dienst dar. Da es sich um eine neue Ausbildung handelt, wurde die Verordnung zwischenzeitlich einer Revision unterzogen und weitere Änderungen in der Zukunft können nie ausgeschlossen werden.
Link Tipp: Hier findest du die aktuelle Verordnung im genauen Wortlaut