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Kauffrau für Büromanagement, der beliebteste Ausbildungsberuf 2018, und 2019! Und mit Sicherheit auch 2020 wieder mindestens in den Top 3…
Den Ausbildungsberuf Kauffrau für Büromanagement gibt es erst seit 2014 und er wurde im Grunde genommen aus drei verschiedenen Berufsbildern zusammengefasst. Das bedeutet, dass es die anderen drei Berufsfelder in der Form nicht mehr gibt. Es handelte sich um die Ausbildungsberufe Bürokauffrau, Fachangestellte für Bürokommunikation und Kauffrau für Bürokommunikation.
Zugleich wird hierdurch deutlich, dass sich die Anforderungen an diesen Beruf enorm geändert und verschärft haben. Schließlich muss jetzt der Auszubildende grob gesagt die Fähigkeiten und Kenntnisse von drei Berufen erlernen und diese dann später auch umsetzen. In diesem Beitrag erfährst Du weitere spannende und vor allem nützliche Informationen.
Kurz erläutert erledigt eine Kauffrau für Büromanagement das komplette Büro mit all seinen anfallenden Tätigkeiten. Das bedeutet, dass nicht nur die allgemeine Post erledigt wird und dass Geschäftsbriefe verfasst und verschickt werden. Vielmehr müssen – natürlich je nach Arbeitgeber – auch Materialien eingekauft und verwaltet werden oder aber es werden Tagungen und Meetings organisiert.
Sollte der Chef auf Geschäftsreisen gehen, so muss auch dies geplant und umgesetzt werden. Im Detail betrachtet umfasst dieser Beruf die nachstehenden Aufgaben:
Diese erlernten Bereiche führen dazu, dass die ausgelernte Kauffrau für Büromanagement nach dem Ende ihrer Ausbildung in verschiedenen Unternehmen und Bereichen arbeiten kann. So wäre eine Anstellung in einem öffentlichen Unternehmen ebenso denkbar wie als Assistenz der Geschäftsführung.
Link-Tip: In diesem Beitrag erfährst Du alle über die Einsatzmöglichkeiten nach Deiner Ausbildung.
Ebenso wäre eine Anstellung bei einer Behörde oder in einem Krankenhaus möglich. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung ergeben sich aus der Tatsache, dass hier drei wichtige Büroberufe zusammengefasst wurden und dementsprechend viele Fähigkeiten vermittelt werden.
Bei der Ausbildung zu diesem Beruf handelt es sich um eine duale Ausbildung. Das bedeutet, dass die notwendigen Kenntnisse sowohl vom ausbildenden Unternehmen als auch von der Berufsschule vermittelt werden. Meist läuft es so ab, dass der Berufsschulunterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche stattfindet. Ein Blockunterricht, der sich über eine gesamte Woche erstreckt, wäre auch möglich.
Zudem gibt es einen von der IHK vorgegebenen eigenen Ausbildungsrahmenplan, der detailliert vorgibt, welche Fähigkeiten und Tätigkeiten in welchem Zeitabschnitt zu vermitteln sind. Dieser Plan ist deshalb wichtig und muss unbedingt eingehalten werden, da diese Fähigkeiten bei den Abschlussprüfungen überprüft werden.
Gleichzeitig muss der Auszubildende ein Berichtsheft führen, anhand dessen der Prüfer ebenfalls kontrolliert, ob die Ausbildung richtig ablief (Zeitlicher und sachlicher Ablauf).
Für die Ausbildung zur Kauffrau und Kaufmann für Büromanagement werden drei Jahre angesetzt. Bei sehr guten Noten und auch guten Fortschritten im praktischen Bereich kann die Ausbildungszeit auf 2,5 bis 2 Jahre verkürzt werden.
Alternativ zur Verkürzung während der Ausbildungszeit besteht die Chance, diese von Beginn an zu verkürzen. Dies trifft dann zu, wenn bereits Vorkenntnisse bestehen oder eine gleichwertige Berufsschule besucht wurde. Gleiches gilt, wenn bereits eine Ausbildung in einem ähnlichen Beruf begonnen, aber zum Teil abgebrochen wurde.
Wer Du über eine entsprechende schulische Laufbahn verfügst, kannst Du ebenfalls einen Antrag auf eine Verkürzung stellen. Bei einem erfolgreichen Realschulabschluss kann die Verkürzungsdauer immerhin 6 Monate und bei bestandenem Abitur sogar ein Jahr betragen.
Wichtig: Jedes Bundesland besitzt seine eigenen Vorschriften. Weiterführende Informationen erhältst Du über die zuständige IHK-Stelle.
In ähnlich gelagerten Fällen könnte auch ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit gestellt werden.
Jeder Beruf erfordert einen anderen schulischen Werdegang. So wie zum Beispiel ein Studium nur mit Abitur begonnen werden kann, können viele Berufe nur einem positiven Abschluss der mittleren Reife begonnen werden.
Zum Glück gelten diese Vorschriften nicht für die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement. Diese Ausbildung könnte auch ohne Abschluss begonnen werden. Allerdings ist es so, dass die meisten Unternehmen mindestens einen Realschulabschluss bevorzugen.
Zudem werden gute Noten in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik erwartet.
Weitere Fähigkeiten die Du mitbringen solltest:
Wer diesen Beruf erlernt, der möchte normalerweise in einem Büro arbeiten. Wie oben bereits erwähnt, stehen Dir dann viele verschiedene Möglichkeiten offen. Allerdings gilt: Viele Betriebe, unter anderem die öffentlichen Behörden, verlangen dann eine weitere Ausbildung/Fortbildung. Grundsätzlich gilt, dass sich jeder spezialisieren kann, wenn er möchte. Auch ein Studium nach der Ausbildung wäre möglich.
Die vielfältigen Aufgabenbereiche während der Ausbildung sorgen dafür, dass sich jeder frühzeitig Gedanken machen kann, in welchem Bereich er später arbeiten möchte. So kannst Du Dich bewusst dafür entscheiden z.B. Assistentin der Geschäftsleitung zu werden oder eine weitere Ausbildung zum Fachwirt für Büro- und Projektmanagement zu absolvieren. Wenn Du später selber Auszubildende betreuen möchtest, kommt der Ausbilderschein auch für Dich in Frage.
Viele kleine Unternehmen, die unter anderem ein eigenes kleines Materiallager besitzen, freuen sich dann ebenfalls über Mitarbeiter, die diesen Beruf erlernt haben. Denn diese könnten dann den gesamten Betrieb selbstständig regeln.
Im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen wirst Du als Kauffrau für Büromanagement relativ gut bezahlt. Aber auch hier gilt, dass es nach wie vor Unterschiede je nach Bundesland gibt. Zumindest werden Azubis der alten Bundesländer leider immer noch schlechter bezahlt als in den neuen Bundesländern. Zudem gibt es viele Unternehmen, die einem Tarifvertrag unterliegen. Hier liegt die Bezahlung dann meist höher.
Die durchschnittliche Bezahlung in diesem Ausbildungsberuf sieht wie folgt aus:
Link Tipp: Weitere Informationen zur Bezahlung während der Ausbildung
Der Urlaubsanspruch hängt davon ab, ob der Auszubildende volljährig oder noch minderjährig ist. Oft handelt es sich um minderjährige Auszubildende, denen ein höherer Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zusteht.
Hier gelten folgende Urlaubstage:
Unter sechzehnjährige erhalten 30 Werktage pro Jahr
unter siebzehnjährige erhalten 27 Werktage pro Jahr
unter achtzehn Jahren sind es 25 Werktage pro Jahr
Für Erwachsene gilt:
Die Mindestanzahl an Urlaubstagen pro Jahr wird im oben genannten Gesetz (§ 3 BUrlG) festgelegt:
Wer sechs Tage pro Woche arbeitet, der erhält 24 Tage Urlaub im Jahr
Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, der erhält 20 Tage Urlaub pro Jahr
Beim Urlaub sollte sich der Arbeitgeber nach den Wünschen des Arbeitnehmers richten. Selbstverständlich dürfen betriebliche Besonderheiten – zum Beispiel Betriebsurlaub oder Produktionsspitzen – beachten werden. Abgesehen hiervon gilt, dass der Auszubildende dann Urlaub nehmen sollte, wenn gleichzeitig Berufsschulferien sind. Nur so wird gewährleistet, dass Du Dich tatsächlich erholen kannst. Logischerweise darfst Du nur nach schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers einen Nebenjob ausüben.
Da es aufgrund der demografischen Entwicklung schon länger einen "war for talents" gibt und die Unternehmen sich immer wieder neue Sachen einfallen lassen um Mitarbeiter zu halten bzw. anzuwerben, geben in Deutschland auch viele Unternehmen freiwillig 30 Urlaubstage oder mehr (für alle). Hier lohnt es sich vor dem Bewerben zu vergleichen :-)
Natürlich werden alle oben genannten Vorschriften, der Urlaub als auch die Vergütung in einem Ausbildungsvertrag vermerkt. Dieser muss bei minderjährigen von den Eltern unterschrieben werden. Ebenso wird er vom ausbildenden Unternehmen unterschrieben. In den meisten Fällen wird der Vertrag einige Wochen vor Beginn der Ausbildung geschlossen wird bzw. immer dann sobald Du Dich mit Deinem Unternehmen einig wirst. Anschliessend wird der Vertrag zur zuständigen IHK geschickt, das liegt unter anderem daran, weil diese ihn dann formell und auch aus sachlicher Sicht prüft.
Doch welche Details werden im Ausbildungsvertrag festgehalten? Das sind einerseits die Eckdaten der Ausbildung, der Ort der Ausbildung (wichtig bei einem großen Unternehmen, das mehrere Zweigstellen besitzt), Dauer der Probezeit und natürlich generell der Beginn der Ausbildung und das offizielle Ende.
Ferner werden alle Bedingungen für eine reguläre und außergewöhnliche Kündigung erfasst.
Link Tipp: Weitere rechtliche Informationen zur Ausbildung hier
In einem Ausbildungsvertrag darf nicht erwähnt werden, dass der Auszubildende verpflichtet ist, nach dem Ende der Ausbildung im jeweiligen Betrieb weiterzuarbeiten. Zugleich darf keine Konkurrenzformel enthalten sein, die verbietet, dass der Auszubildende nach dem Ende der Ausbildung in einem anderen Unternehmen arbeitet. Jegliche Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen sind ebenfalls verboten.
Wer als minderjähriger einen Ausbildungsvertrag abschließen möchte, der muss sich zuvor ärztlich untersuchen lassen. Dies gilt zur Sicherheit, falls Vorerkrankungen vorliegen, die sich dann zusehends verschlechtern würden. Eine positive ärztliche Bescheinigung muss dem künftigen Arbeitgeber vorgelegt werden.
Bei der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement gibt es nur noch die gestreckte Abschlussprüfung. Aufgeteilt ist diese Prüfung in Teil 1 der Abschlussprüfung und Teil 2 der Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung wurde abgeschafft. Hinzu kommt das Überprüfen des Berichtshefts. Dies wird nicht nur deshalb durchgeführt, um den korrekten Ablauf der Ausbildung zu überprüfen. Mit einem korrekt und ordentlich geführten Berichtsheft kann sich der Auszubildende Extrapunkte ergattern, da er somit seine Sorgfalt und Zuverlässigkeit unter Beweis stellt.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus:
Die Prozente meinen – das Ergebnis hat ein viertel Wirkung auf die gesamte Note.
Bei Teil 2 der Abschlussprüfung werden folgende Fächer mit einem entsprechenden Notenanteil geprüft:
Wahlqualifikation meint, Du kannst Dir das Prüfungsfach entsprechend Deiner eigenen Neigungen und Fähigkeiten aussuchen.
Teil 1 wird am Computer geprüft. Die Fachaufgabe teilweise auch mündlich und der Rest schriftlich.
Weitere Angaben zu den Prüfungen und den Notenvergaben findest Du hier.
Alle weiteren notwendigen Informationen gibt die IHK rechtzeitig bekannt. So dürfen teilweise auch Hilfsmittel wie Duden und nicht programmierbarer Taschenrechner verwendet werden. Teilweise werden die Prüfungen am Computer, schriftlich und mündlich abgehalten. Jedes Fach erhält einen prozentualen Bewertungsanteil – insgesamt werden dann 100 Prozent erreicht. Die Prüfung ist dann bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
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